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Das Bürgergeld kommt: Was sollte ich darüber wissen?

Seit dem 1. Januar 2023 wird in Deutschland das Bürgergeld gezahlt 

Aus Hartz IV wird Bürgergeld – davon hast Du bestimmt schon gehört. Mit der Einführung des Bürgergelds änderten sich zum 01. Januar 2023 ein paar Dinge – welche das sind und was es mit der neuen Grundsicherung genau auf sich hat, erfährst Du hier. 

Was ist das Bürgergeld? 

Das Bürgergeld ist ein Grundeinkommen bzw. eine Grundsicherung und richtet den Blick in Richtung der dauerhaften Integration in Arbeit und die Verbesserung der Arbeitsmarktchancen durch Qualifizierung und Berufsausbildung. Es tritt es an die Stelle des bisherigen Arbeitslosengeldes II (auch bekannt unter dem Namen Hartz IV) und verspricht, besser an die Entwicklungen des Arbeitsmarktes sowie die Lebensumstände der Menschen angepasst zu sein. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine Art bedingungsloses Grundeinkommen, sondern um ein Bürgergeld, dessen Zahlung an bestimmte Bedingungen geknüpft ist. Die Wichtigste davon ist die Bedürftigkeit. 

Wer bekommt das Bürgergeld? 

  • Wenn Du bereits Ar­beits­lo­sen­geld II bekommst, musst Du keinen neuen Antrag stellen – ab 2023 bekommst Du automatisch die höheren Regelsätze. 
  • Wer bisher noch kein Ar­beits­lo­sen­geld II bekommen hat, aber bedürftig ist, kann seit dem 1. Januar 2023 Bürgergeld beantragen. 

Was ist neu am Bürgergeld? 

Das Bürgergeld soll Leistungsberechtigten schon von Anfang an dabei helfen, sich ganz auf die Suche nach einer neuen Arbeit zu konzentrieren. Deswegen gelten im ersten Jahr Karenzzeiten für Wohnung und Vermögen. 

Bereits vorhandenes Vermögen soll erst berücksichtigt werden, wenn … 

… es in der Summe 40.000 Euro für die leistungsberechtigte Person  

… und 15.000 Euro für jede weitere in dieser Bedarfsgemeinschaft lebende Person übersteigt. 

… zudem werden Unterkunftskosten in tatsächlicher Höhe anerkannt, mit Ausnahme der Heizkosten, die nur in angemessener Höhe übernommen werden können. 

Geplante Sätze ab Januar 2023. Stand 12/2022. Die angepassten Beträge werden automatisch ausgezahlt. Aktuelle Informationen findest Du hier: https://www.buerger-geld.org/

Was bleibt gleich? 

Maßnahmen wie Weiterbildungen laufen nach der Einführung des Bürgergeldes wie gewohnt weiter. Auch Deine Ansprechpartner*innen im Jobcenter bleiben dieselben und können Dir weiterhelfen. 

Übrigens weist das Jobcenter darauf hin, dass Anträge, Bescheide und Schreiben voraussichtlich Schritt für Schritt angepasst werden. Also solltest Du Dich nicht wundern oder verunsichert sein, wenn Du nach dem Bürgergeld-Start Dokumente erhältst, die noch keinen Hinweis darauf enthalten oder weiterhin Begriffe wie „Arbeitslosengeld II“ und „Sozialgeld“ verwendet werden. 

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