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Digitales Duo der Zukunft? E-Rezept und elektronische Patientenakte (ePA) – Teil 2

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Die elektronische Patientenakte (ePA)

Ein seit Jahren heiß diskutiertes Thema ist die geplante Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA). 2021 war es dann so weit und die ePA wurde rechtlich auf den Weg gebracht. Gesetzlich Krankenversicherte haben seitdem die Möglichkeit, die elektronische Patientenakte bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen und im nächsten Schritt die dazugehörige App herunterzuladen. Genutzt haben dies nur wenige Patienten. Lediglich 1 % aller gesetzlich Versicherten (Stand 08/23) entschieden sich dafür. Nun gibt es Neues zu berichten: Ab Januar 2025 wird für jeden Patienten automatisch eine ePa von den Krankenkassen angelegt. Es sei denn, der Patient – also Du – kündigt proaktiv seine Ablehnung an. Macht eine Ablehnung überhaupt Sinn? Was sind die Vorteile der ePa? Was die Nachteile? Wir klären Dich auf.

Definition der ePA

Die Abkürzung “ePA” steht hier für elektronische Patientenakte. Die ePA ist die digitale Version der herkömmlichen Papierakte eines Patienten. In der ePA werden alle relevanten medizinischen Informationen eines Patienten gespeichert. Einschließlich Diagnosen, Behandlungen, Medikationen, Laborergebnisse, Röntgenbilder und andere medizinische Aufzeichnungen. Auch der Impfausweis, der Mutterpass, das Zahnbonusheft oder die Patientenverfügung werden enthalten sein. Schrittweise eingeführt bis 2025/26.

Welche Ziele sollen durch die Einführung der ePA erreicht werden?

Der Einsatz der ePA soll den Austausch von Gesundheitsdaten verbessern, die Effizienz der Gesundheitsversorgung steigern und letztendlich die Qualität der Patientenversorgung erhöhen.

Wie sieht der Einsatz der ePA im Patientenalltag aus?

Nachdem Du die ePA bei Deiner Krankenkasse beantragt und die App installiert hast, steht dem Einsatz in der Praxis nichts mehr im Wege. Ist Dein Arztbesuch absolviert, lädt Deine Arztpraxis die aktuellen Behandlungsdaten in die vorhandene ePA ein. Diese Informationen können dann von autorisierten Gesundheitsdienstleistern wie zum Beispiel Apotheken, Krankenhäuser und Fachärzten eingesehen und aktualisiert werden. Krankenkassen besitzen keinen Einblick, Du als Patient schon. Alle Daten sind auch für Dich einsehbar. In Zukunft werden hier auch die E-Rezepte gespeichert sein, sodass das Einlösen in der Apotheke auch über die ePA-App für Dich möglich ist.

Die wichtigsten Argumente zur ePA für Dich als Patient kurz zusammengefasst:

Vorteile ePA
  • Sämtliche medizinische Informationen an einem Ort einsehbar
  • Reduzierung unnötiger doppelter Untersuchungen
  • Vermeidung von Wechselwirkungen bei Medikamenten
  • Schnellere medizinische Einordnung im Notfall
  • Mitnahme der eigenen medizinischen Daten bei Arzt- oder Krankenkassenwechsel
  • Stärkeres Verantwortungsbewusstsein für die eigene Gesundheit
  • Umweltfreundlicher, da kein Papier verwendet wird
Nachteile ePA
  • Anlaufschwierigkeiten mit dem noch neuen technischen Verfahren
  • Risiko, dass Patienten unliebsame Informationen löschen lassen
  • Technisches Grundverständnis vorausgesetzt (bei App, Smartphone, Laptop oder PC)
  • Ausschluss von Menschen ohne Smartphone, Laptop und PC
  • Sicherheitsrisiko durch Datenraub von Cyberkriminellen

Überblick Krankenkassen – Beantragung ePA und Download der ePA-App

Unter folgendem Link (Gematik) findest Du eine Auflistung aller Krankenkassen in Deutschland. Suche Dir einfach Deine zuständige Krankenkasse in der Liste heraus und informiere Dich zur ePA auf den verlinkten Seiten weiter.

Info und App-Download
https://www.gematik.de/anwendungen/epa/epa-app.

Ausblick ePA

Die elektronische Patientenakte einzuführen war ein sinnvoller logischer Schritt im Gesundheitswesen. Zu groß sind die Vorteile der digitalen Einsatzmöglichkeiten für Patienten und Ärzteschaft, als dass man sie ignorieren könnte. Über das „Wie“ und „Wann“ kann sicherlich diskutiert werden. Zukünftig ist ein schrittweiser Ausbau der ePA geplant. Nach E-Rezept und Co. in diesem Jahr folgen 2025 die Labordaten, der E-Arztbrief und die elektronische Medikationsliste. Es werden also fortlaufend Updates eingepflegt, bis die ePA dann, ungefähr im Jahr 2026, all ihre geplanten Inhalte besitzt.       

Ein weiteres wichtiges Thema, das bisher in den Medien nur eine untergeordnete Rolle spielte, ist Cybersicherheit. Die vom BSI (Bundesamt für digitale Sicherheit) in Auftrag gegebene Studie, in der zum einen die Cybersicherheit in Arztpraxen getestet sowie per Fragebogen um eine Selbsteinschätzung der Praxen zu diesem Thema gebeten wurde, lieferten ein alarmierendes Ergebnis.

Lediglich ein Drittel der Praxen hat die Anforderungen und Maßnahmen, die in der IT-Sicherheitsrichtlinie vorgegeben sind, vollumfänglich umgesetzt. Trotzdem es sich hierbei um gesetzliche Vorgaben handelt, die bis Juli 2022 hätten umgesetzt werden müssen. Die Gründe sind vielfältig, von technischem Unverständnis bis hin zu fehlender Zuständigkeit in den Praxen. Die beteiligten Parteien stehen derzeit im Dialog, um hier für Verbesserung zu sorgen.

Es ist also noch einiges zu tun, damit die elektronische Gesundheitsakte im medizinischen Alltag gesichert Ihren Auftrag erfüllen kann. Wir hoffen das Beste.   

Weiterführende Links zum Thema ePA:

Bundesgesundheitsministerium
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/elektronische-patientenakte

Verbraucherzentrale
Elektronische Patientenakte (ePA): Ihre digitale Gesundheitsakte | Verbraucherzentrale.de

Bundesamt für digitale Sicherheit / Cybersicherheit im Gesundheitswesen PDF 
https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Publikationen/Broschueren/Taetigkeitsbericht_Gesundheit_2023.pdf?__blob=publicationFile&v=8

*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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