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Digitales Duo der Zukunft? E-Rezept und elektronische Patientenakte (ePA) – Teil 1

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Das neue E-Rezept!

Oft angekündigt, nun ist es da. Seit dem 1. Januar 2024 ist das digitale E-Rezept verpflichtend vorgeschrieben. Dies gilt für alle medizinischen Dienste wie Arztpraxen und Krankenhäuser, wie auch für alle Patienten.

Hinter diesem großen digitalen Projekt steht das Bundesgesundheitsministerium, das jetzt endlich die Vorteile des Digitalen ins “Hier und Jetzt” transferieren möchte. Zum Vorteil aller Beteiligten, so der Plan. Doch die Beteiligten müssen sich erst einmal umstellen. Und wie wir wissen, ist jegliche Veränderung oft mit Fragen verbunden. Diese müssen beantwortet werden, am besten im Vorfeld.
Hieran hakte es etwas, so die Meinung vieler.

Inzwischen sind die Argumente ausgetauscht und es geht seit Anfang des Jahres in die praktische Umsetzung. Wir geben einen Überblick über die möglichen Verwendungsoptionen des neuen E-Rezepts und zeigen die Vor-und Nachteile auf.  

Welche Vorteile besitzt das neue E-Rezept?

  • Es hat eine deutlich geringere Fehleranfälligkeit
  • Es erhöht die Fälschungssicherheit
  • Es steigert die Sicherheit für den Patienten, da Wechselwirkungen von Medikamenten schneller erkannt werden
  • Es ist digital: schnell und unkompliziert
  • Der Patient kann vor Abholung checken, in welcher Apotheke die Medikamente vorrätig sind (App)
  • Wenn gewünscht und von der Apotheke angeboten, können die Patienten direkt den Lieferdienst beauftragen (App)
  • Das E-Rezept ist bei Online-Apotheken ohne Umwege einlösbar

Wo liegen die Nachteile?

  • Die Nutzung der App setzt ein technisches Grundverständnis voraus
  • Es handelt sich um ein neues digitales Verfahren, das mit anfänglichen Herausforderungen im Praxiseinsatz kämpft    

Welcher Weg zum E-Rezept ist für mich als Patient der Richtige?

Hat der behandelnde Arzt dem Patienten ein E-Rezept verordnet, ist dieser an der Reihe, seinen Ausgabewunsch mitzuteilen. Je nach eigenem digitalem Lebensentwurf gibt es drei Wege, das E-Rezept erfolgreich zu nutzen.

  • Per App auf dem Handy oder
  • per elektronischer Gesundheitskarte (eGK) oder
  • per Papierausdruck mit DataMatrix-Code (von Arztpraxis ausgestellt)

Ablauf bei Nutzung der Handy-App (gematik)

  • Zuerst die kostenlose App “Das E-Rezept“ von gematik auf dem Handy installieren, die Identifizierung erfolgt mit der persönlichen Gesundheits-ID und der dazugehörigen PIN Nummer.
  • Nach dem Arztbesuch mit Rezeptverordnung sendet die Arztpraxis einen Code direkt an die App auf dem Handy.
  • Der Patient kann nun in der App festlegen, in welcher Apotheke die Medikamente abgeholt werden.
  • In der Apotheke wird der Code in der App vorgezeigt und eingelesen. Danach können die verordneten Medikamente in Empfang genommen werden.
  • Ein zusätzlicher Vorteil ist, dass die Patienten bereits während des digitalen Vorgangs in der App sehen, ob das jeweilige Medikament in der ausgewählten Apotheke vorrätig ist. Falls nicht, kann eine andere Apotheke ausgewählt werden. Oder aber der Lieferdienst der Apotheke wird beauftragt (nur wenn angeboten). Auch dies ist möglich. 

Ablauf bei Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK)

  • Nach dem Arztbesuch mit Rezeptverordnung wird diese direkt auf die elektronische Gesundheitskarte des Patienten übertragen.
  • In der Apotheke wird die elektronische Gesundheitskarte dann in einem dafür vorgesehenen Terminal eingelesen. Danach steht einer Ausgabe der Medikamente nichts mehr im Wege.

Ablauf bei Nutzung des Papierausdrucks

  • Nach dem Arztbesuch mit Rezeptverordnung wird dem Patienten von der Arztpraxis das E-Rezept (mit DataMatrix-Code) als Papierausdruck ausgehändigt.
  • In der Apotheke wird der Code auf dem Papierausdruck eingelesen und die Medikamente ausgegeben.
  • Dieser Weg ist eine Option für all diejenigen, die kein Handy und keine elektronische Gesundheitskarte besitzen.

Das E-Rezept hat noch etwas Bauchweh

Vereinzelt gibt es Unzufriedenheit unter Apothekern und Ärzten nach Einführung des neuen E-Rezepts. Warum? Es hakt mit der Datenübertragung. So kommt es vor, dass Patienten in der Apotheke stehen, ihre verschriebenen Medikamente in Empfang nehmen möchten, dann aber leer ausgehen.

Der Grund. Die digitale Übertragung des E-Rezepts zur Apotheke hat entweder nicht stattgefunden oder dauerte schlicht zu lange.

Die Folge: Kunden, die extrem verstimmt sind und unzufriedene Apotheker, auf deren Rücken sich der Ärger der Patienten entlädt – obwohl sie dafür gar nicht verantwortlich sind.

Das Bundesgesundheitsministerium hat dazu bereits einen kleinen Brandbrief an die digitalen Betreiber verfasst. Hierin werden diese aufgefordert, das Problem unverzüglich zu lösen. Es ist davon auszugehen, dass dort mit Hochdruck an einer Lösung gearbeitet wird.

Fazit: Fairerweise muss man betonen, es war zu erwarten, dass es bei der Einführung eines derart umfassenden digitalen Projekts zu technischen Herausforderungen kommen kann. Wichtig ist jetzt für die Beteiligten, dass die auftretenden Probleme schnell und zuverlässig gelöst werden. Denn dass der angebotene digitale Service sinnvoll ist, haben andere Länder bereits bewiesen (Spanien, Österreich, Dänemark und viele mehr). Dort ist das E-Rezept bereits seit Jahren erfolgreich in den medizinischen Alltag integriert.

*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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